Für Privatversicherte und Patienten, die die Behandlung oder die Diagnostik in der Praxis selber zahlen möchten, bieten wir wöchentliche Sprechzeiten am Freitag und weitere kurzfristige Termine nach Vereinbarung an.
Versicherte einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können unsere Leistungen ebenfalls auf Selbstzahlerbasis in Anspruch nehmen. Eine Kostenerstattung der GKV findet hierbei nicht statt. Von dieser Behandlung wissen nur Sie und ich, so dass das Risiko für potentielle Nachteile (z.B. bzgl. einer Verbeamtung, Berufsunfähigkeitsversicherung) verringert werden können.
In der privatärztlichen Tätigkeit erlauben wir uns für die in aller Regel stattfindende Behandlungseinheit von 30 Minuten gemäß der aktuellen entsprechenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Abhängigkeit der Schwere und Komplexität der Erkrankung zwischen dem 2,3-fachen und 3,5-fachen Satz abzurechnen. In aller Regel erfolgt dies nach dem 3,1-fachen Satz. Bitte beachten Sie, dass hierbei eine Honorarvereinbarung geschlossen wird und auch für Privatversicherte Zusatzkosten entstehen können, die nicht von der Krankenkasse in Gänze übernommen werden.
Für weitere Auskünfte sprechen Sie uns gerne an!
Bitte beachten Sie, dass Bescheinigungen u.a., die nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern übernommen werden (z.B. Nachteilsausgleich, Bescheinigungen zur Leistungsfähigkeit, Berichte für Rechtsanwälte etc.), als IGeL-Leistung von Ihnen als Selbstzahlerleistung übernommen werden müssen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Kostenübersicht.